Anerkennung
Die Anerkennung hochschulischer und außerhochschulischer Kompetenzen kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Hochschulische Kompetenzen:
- Studierende, die als Ärzt*in oder Apotheker*in approbiert sind, können sich auf Antrag das Pflichtmodul 1 (Arzneimitteltherapie) anerkennen lassen.
- Zertifikatskursteilnehmende, die sich im Anschluss an den Zertifikatskurs für die Belegung des gesamten Masterstudiengangs entscheiden, können sich die bereits erfolgreich abgeschlossenen Module anerkennen lassen.
Außerhochschulische Kompetenzen:
- Eine Anerkennung ist für bis zu 50% der zu erbringenden LP möglich, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit anerkennt. Kriterien der Anrechenbarkeit sind Dauer und Art der Berufstätigkeit sowie bereits erworbene AMTS-Qualifikationen.
- Praktikum: Bericht als Nachweis einschlägiger Berufserfahrungen mit AMTS-relevanten Tätigkeiten, die über die entsprechende Zugangsvoraussetzung hinausgehen.
- Andere Weiterbildungen: Eine Anerkennung erfolgt auf Basis von Einzelfall-Entscheidungen.