Weiterbildungsbeiträge
Masterstudiengang
Da es sich beim Masterstudiengang AMTS um einen weiterbildenden Studiengang handelt, muss dieser sich nach dem Universitätsgesetz des Landes NRW komplett selbst finanzieren (im Gegensatz zu konsekutiven (d.h. direkt auf einem Bachelor-Studiengang aufbauenden) Masterstudiengängen). Aus diesem Grund sind kostendeckende Weiterbildungsbeiträge unerlässlich.
Der Studienbeitrag für den gesamten Studiengang wird ab dem Wintersemester 2023/24 9.900 € betragen.
Für den ersten Jahrgang, der zum Wintersemester 2022/23 mit dem Studium begonnen hat, lagen die Weiterbildungsbeiträge aufgrund der Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit für die Einrichtung und Etablierung des Studiengangs etwas niedriger.
Amtliche Bekanntmachung der Weiterbildungsbeiträge durch den Rektor der Universität Bonn
(Amtl. Bek. Nr. 22056 vom 30.09.2022)
(Link zum pdf)
Zertifikatskurse und Einzelmodule
Der Weiterbildungsbeitrag für den kleinen Zertifikatskurs beträgt bei einem Kursbeginn zum Wintersemester 2023/24 1.900 €, für den großen Zertifikatskurs 3.800 €. Der Beitrag für die Teilnahme an einzelnen Modulen werden je nach Art des Moduls berechnet.
Härtefälle
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Beitragsnachlass gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist zusammen mit dem Nachweis der Bedürftigkeit zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang zu stellen.
Sozialbeitrag
Pro Semester ist durch Studierende ein Sozialbeitragsanteil in Höhe von 100 € direkt an die Universität Bonn zu entrichten.
Besonderheiten
Falls der Studiengang nicht innerhalb von acht Semestern abgeschlossen ist, fallen ab dem 9. Semester jeweils circa 100 € Immatrikulationsgebühren an, bis die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.